Abmahnwelle wegen Google-Fonts

wir beobachten aktuell bei vielen unserer Kunden, dass offensichtlich eine Abmahnwelle im Gange ist.

Gegenstand ist die Rechtswidrigkeit der Remote-Einbindung von Google Fonts, die vom Landgericht München I hat am 20.01.2022 mit seinem Urteil (Az.: 3 O 17493/20) festgestellt wurde. Da diese Praxis sehr häufig auf Webseiten genutzt wird, ist dies ein gefundenes Fressen für Abmahnanwälte. Wie üblich in solchen Fällen werden massenweise Abmahnungen verschickt, was in jedem Fall rechtsmissbräuchlich erscheint. Die Betroffenen sollten in den uns bekannten Fällen zwischen 170 und 200 Euro bezahlen.

Die Praxis Google Fonts remote einzubinden ist sehr gängig und daher ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass eine beliebige Homepage hiervon betroffen ist. Ungeachtet dessen, ob die o.g. Abmahnbriefe nun Bestand haben oder nicht - eine umgehende Korrektur ist in jedem Fall dringend angeraten.

eRecht24 stellt einen Scanner zur Verfügung, mit dem man ohne weitere Kenntnisse Webseiten überprüfen kann:

Weiterführende Infos gibt es an den unterschiedlichsten Stellen im Netz - z.B. auch hier: Artikel "Abmahnwelle wegen Google Fonts bei SR.de

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